Gewerbesteuer-Rechner
Berechnen Sie Gewerbeertrag, Steuermessbetrag, Gewerbesteuer und die mögliche Einkommensteueranrechnung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Berechnungsweg
Der Gewinn wird um Hinzurechnungen, Kürzungen und Verlustvorträge angepasst. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € nach unten abgerundet, anschließend um den anwendbaren Freibetrag gekürzt. Auf den verbleibenden Betrag wird die Steuermesszahl angewendet und der Messbetrag mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert.
Hinweis zur Einkommensteueranrechnung
Die Anrechnung nach § 35 EStG ist eine vereinfachte Zusatzberechnung. Sie hängt unter anderem von der tatsächlich festgesetzten Einkommensteuer, dem anteiligen Messbetrag und gesetzlichen Begrenzungen ab. Kapitalgesellschaften erhalten diese Anrechnung nicht.